Beitragsordnung (neu 2025)

Ordnung über die Jahresbeiträge und Arbeitsleistungen der Mitglieder

Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist beitragspflichtig. Die Tarife und Optionen werden in der Beitragsordnung definiert. Dazu zählen auch die Arbeitsleistungen.

Schneller Überblick

  • Der günstige Jahresbeitrag verpflichtet zur Teilnahme an den Arbeitseinsätzen.
  • Wer kein Interesse an den Arbeitseinsätzen hat und nur angeln möchte, kann sich ohne Vereinsmitgliedschaft eine Jahres-, Wochenend- oder Tageskarte kaufen. Eine faire Lösung für alle Seiten.

1. Arten der Mitgliedschaft

  • Aktive Mitgliedschaft: Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Jugendmitgliedschaft: Kinder und Jugendliche sind Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Fördermitgliedschaft: Fördermitglieder sind von der Erbringung von Arbeitseinsätzen befreit. Sie fördern das besondere Engagement des Vereins im Torfmoor.
  • Passive- oder ruhende Mitgliedschaft
  • Ehrenmitgliedschaft

2. Jahresbeiträge

  • Aufnahmegebühr: keine
  • Erwachsene: 35,00 €
  • Familie (2 Erw.+ 1 Jugendl.) 60,00 €
  • Jugendliche (14-18 J.): 20,00 €
  • Kinder bis 14 Jahre können familienfreundlich kostenfrei mitangeln, wenn 1 Erwachsener Vereinsmitglied ist.
  • Fördermitglieder 30 Euro
  • Passive/ruhende Mitglieder 0 Euro (beitragsfrei)
  • Ehrenmitglieder 0 Euro (beitragsfrei)

3. Zahlung der Beiträge

Der jährliche Vereinsbeitrag ist eine Bringschuld und bis zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig. Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos per Überweisung auf das Vereinskonto. In Ausnahmefällen kann auch bar in die Barkasse eingezahlt werden. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro erhoben werden.

4. Rechte aus der Beitragszahlung für aktive Mitgliedschaften

  • Jahresangelerlaubnis an den Gewässern des Vereins
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen

5. Verwendung der Beiträge

Die Vereins-Beiträge werden eingesetzt für:

  • Vereinsleben (Verwaltung, Versammlungen usw.)
  • Pachtzahlungen für Gewässer
  • Hege- und Pflegemaßnahmen
  • Versicherung
  • Fischbesatz
  • satzungsmäße Aufgaben

6. Arbeitsleistungen

6.1 Grundlegendes

  1. Alle aktiven Mitglieder sind zu Arbeitsleistungen verpflichtet. Ausnahmen sind passive, Förder-, Ehrenmitglieder.
  2. Der Arbeitsplan wird vom Vorstand erarbeitet.
  3. Es finden zwei offizielle Arbeitseinsätze pro Jahr statt.
  4. Eigene Arbeitseinsätze sind nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand möglich. Es können eigene Arbeitsleistungen beim Vorstand angemeldet werden, wie z.B. in der Sommersaison für das Mähen und Freihalten der Wege.
  5. Ein Arbeitseinsatz beträgt 4 Stunden (1 Stunde = 5,00 Euro)

6.2 Vergütung und Anrechnung der Arbeitseinsätze

Der Jahresbeitrag reduziert sich durch die Teilnahme an den Arbeitseinsätzen. Arbeitseinsätze werden mit 20 Euro pro Einsatz (Jugendliche 10 Euro) vergütet und auf den Jahresbeitrag des Folgejahres angerechnet.

0 Arbeitseinsätze = 100 € Jahresbeitrag
1 Arbeitseinsatz = 80 € Jahresbeitrag
2 Arbeitseinsätze = 60 € Jahresbeitrag
Über 2 Arbeitseinsätze = 60 € Jahresbeitrag

6.3 Aufwandsentschädigung für den Einsatz privater Technik

Aufwandsentschädigung für den Einsatz privater Technik für Arbeiten, die der Aufrechterhaltung des Vereinsgewässers dienen. Die geplante Arbeit muss der Vorstand vorher freigeben. Für den Einsatz von privater Technik werden folgende Abgeltungsbeträge ausgezahlt.

Bemessungszeit 1 Stunde
Rasenmäher 5,00 €
Rasentraktor 10,00 €
Motorsense, Motorsäge 5,00 €
Motorbetriebene Kleingeräte (Benzin oder Elektro) 5,00 €
Motorbetriebene Großgeräte nach Aufwendung

6.4 Besonderes Engagement von Mitgliedern

Bei besonderem Engagement einzelner Mitglieder kann der Vorstand, als Anerkennung für die erbrachte Leistung, einen reduzierten Jahresbeitrag beschließen.

7. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26.01.2025 beschlossen.