Ordnung über die Jahresbeiträge und Arbeitsleistungen der Mitglieder
Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist beitragspflichtig. Die Tarife und Optionen werden in der Beitragsordnung definiert. Dazu zählen auch die Arbeitsleistungen.
Schneller Überblick
- Der günstige Jahresbeitrag verpflichtet zur Teilnahme an den Arbeitseinsätzen.
- Jedes volljährige Mitglied muss an den Arbeitseinsätzen teilnehmen oder eine Ausgleichsgebühr von 10 Euro pro Arbeitseinsatz zahlen.
- Wer kein Interesse an den Arbeitseinsätzen hat und nur angeln möchte, kann sich ohne Vereinsmitgliedschaft eine Jahres-, Wochenend- oder Tageskarte kaufen. Eine faire Lösung für alle Seiten.
1. Arten der Mitgliedschaft
- Aktive Mitgliedschaft: Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Jugendmitgliedschaft: Kinder und Jugendliche sind Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Fördermitgliedschaft: Fördermitglieder sind von der Erbringung von Arbeitseinsätzen befreit. Sie fördern das besondere Engagement des Vereins im Torfmoor.
- Passive- oder ruhende Mitgliedschaft
- Ehrenmitgliedschaft
2. Jahresbeiträge
- Aufnahmegebühr: keine
- Erwachsene: 35,00 €
- Familie (2 Erw.+ 1 Jugendl.) 60,00 €
- Jugendliche (14-18 J.): 20,00 €
- Kinder bis 14 Jahre können familienfreundlich kostenfrei mitangeln, wenn 1 Erwachsener Vereinsmitglied ist.
- Fördermitglieder 30 Euro
- Passive/ruhende Mitglieder 0 Euro (beitragsfrei)
- Ehrenmitglieder 0 Euro (beitragsfrei)
3. Zahlung der Beiträge
Der jährliche Vereinsbeitrag ist eine Bringschuld und bis zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig. Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos per Überweisung auf das Vereinskonto. In Ausnahmefällen kann auch bar in die Barkasse eingezahlt werden. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro erhoben werden.
4. Rechte aus der Beitragszahlung für aktive Mitgliedschaften
- Uneingeschränkte Jahresangelerlaubnis an den Gewässern des Vereins
- Teilnahme an allen Veranstaltungen
5. Verwendung der Beiträge
Die Vereins-Beiträge werden eingesetzt für:
- Vereinsleben (Verwaltung, Versammlungen usw.)
- Pachtzahlungen für Gewässer
- Hege- und Pflegemaßnahmen
- Versicherung
- Fischbesatz
- satzungsmäße Aufgaben
6. Arbeitsleistungen
6.1 Grundlegendes
- Alle aktiven und volljährigen Mitglieder sind zu Arbeitsleistungen verpflichtet. Ausnahmen sind passive, Förder-, Ehrenmitglieder.
- Der Arbeitsplan wird vom Vorstand erarbeitet.
- Es finden zwei offizielle Arbeitseinsätze pro Jahr statt.
- Bei Nicht-Teilnahme ist eine Ausgleichsgebühr von 10 Euro pro Arbeitseinsatz zu zahlen.
- Eigene Arbeitseinsätze sind nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand möglich. Es können eigene Arbeitsleistungen beim Vorstand angemeldet werden, wie z.B. in der Sommersaison für das Mähen und Freihalten der Wege.
6.2 Aufwandsentschädigung für den Einsatz privater Technik
Aufwandsentschädigung für den Einsatz privater Technik für Arbeiten, die der Aufrechterhaltung des Vereinsgewässers dienen. Die geplante Arbeit muss der Vorstand vorher freigeben. Für den Einsatz von privater Technik werden folgende Abgeltungsbeträge ausgezahlt.
Bemessungszeit 1 Stunde
Rasenmäher 5,00 €
Rasentraktor 10,00 €
Motorsense, Motorsäge 5,00 €
Motorbetriebene Kleingeräte (Benzin oder Elektro) 5,00 €
Motorbetriebene Großgeräte nach Aufwendung
6.3 Besonderes Engagement von Mitgliedern
Bei besonderem Engagement einzelner Mitglieder kann der Vorstand, als Anerkennung für die erbrachte Leistung, einen reduzierten Jahresbeitrag beschließen.
7. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26.01.2025 beschlossen.